Klasse A1

Klasse A1 ist die kleinste Motorradklasse und ideal für Einsteiger. Das Mindestalter liegt nur bei 16 Jahren. Allerdings dürfen bis zum vollendeten Lebensjahr nur Maschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gefahren werden. Mit Klasse A1 dürfen leichte Krafträder bis maximal 125 ccm gefahren werden.

Mindestalter: 16 Jahre

Besonderheiten: Klasse A1 beinhaltet Klasse M

Klasse A

Das vorgeschriebene Mindestalter für Klasse A liegt bei 18 Jahren. Ab 18 Jahren können mittelschwere Krafträder bis 34 PS gefahren werden. Nach 2 Jahren entfällt diese Beschränkung und es können schwere Krafträder über 34 PS gefahren werden. Sollte der Fahrschüler beim Erwerb der Fahrerlaubnisklasse A bereits 25 Jahre alt sein, so entfällt diese Beschränkung automatisch.

Mindestalter: 18 Jahre (25 Jahre für A unbeschränkt)

Besonderheiten: Klasse A beinhaltet die Klassen M und A1

Klasse B

Der klassische PKW-Führerschein. Mit dem Erwerb der Fahrerlaubnisklasse der Klasse B ist der Bewerber dazu berechtigt Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen und maximal 8 Sitzplätzen zu führen. Desweiteren ist es gestattet einen Anhänger bis 750kg mitzuführen ohne einen extra Führerschein zu machen.

Mindestalter: 18 Jahre

Besonderheiten: Klasse B beinhaltet Klassen M und L

Klasse BE

Die Klasse BE ist eine Erweiterung zur Klasse B, die es erlaubt jeden Anhänger mitzuführen. Desweiteren gelten die gleichen Regeln wie bei Klasse B. Für die Fahrerlaubnis der Klasse B muss keine Theorieprüfung abgelegt werden.

Klasse BF17

Seit 2005 ist es in Deutschland möglich den Führerschein der Klasse B schon mit 17 Jahren zu erwerben. Die Führung des Kraftfahrzeugs erfolgt dann nur in Begleitung einer vorher angegebenen Begleitperson. Bei der Beantragung des Führerscheins werden eine (oder auch mehrere) Begleitpersonen angegeben. An diese Begleitpersonen werden jedoch auch folgende Anforderungen gestellt:

Um sich als Begleitperson für einen Führerscheinneuling zu eignen müssen folgende Vorraussetzungen gegeben sein:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • mindestens 5 Jahre Führerscheinbesitz
  • höchstens 3 Punkte in Flensburg

Klasse M

Kleinkrafträder bis 50 ccm. Der klassische Rollerführerschein für alle ab 16 Jahren.

Mindestalter: 16 Jahre

Mofa Prüfbescheinigung

Hierbei handelt es sich um keinen formalen Führerschein sondern nur eine Prüfbescheinigung. Die Bescheinigung berechtigt zum Führen von Mofas bis 25 ccm.

Mindestalter: 15 Jahre